Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der HEMA GmbH

Allen Angeboten, Bestellungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich nachfolgendene Bedingungen zugrunde. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers, die nicht ausschließlich schriftlich anerkannt werden, sind für uns nicht verbindlich.
Die Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen erfolgt durch Auftragserteilung.

Angebote
Unsere Angebote, Preislisten und Muster sind freibleibend. Abbildungen, Maße, Inhalts- und Gewichtsangaben sind unverbindlich.

Auftragserteilung
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Bei Ausführung von Bauleistungen gelten ergänzend die Regelungen der VOB/B und VOB/C. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ab Fabrik, ausschließlich Verpackung und ohne Umsatzsteuer. Vereinbart wird jedoch, dass die bei der Lieferung jeweils geltende Preisliste Grundlage des Vertrages ist. Dies gilt auch, wenn der Besteller von einer Preisänderung nicht unterrichtet wurde.
Tritt zwischen Geschäftsabschluß und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren wie insbesondere Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluß der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepaßt werden.Mehrleistungen, die nach Absprache mit dem Bauherren erbracht werden, verändern den Einheits- bzw. Festpreis.
Werkzeuge bleiben stets unser Eigentum, auch wenn bei Sonderanfertigungen Werkzeugkostenanteile in Rechnung gestellt werden.

Lieferzeit
Die Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sie gilt als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet ist. Die Berechnung von Lagergebühren behalten wir uns bei Abnahmeverzug des Kunden vor.

Verzug kann frühestens eintreten, wenn uns der Besteller eine schriftliche Mahnung zukommen lässt. Er muss uns eine angemessene Nachfrist setzen. Bei Verzug des Lieferers kann der Besteller lediglich den Rücktritt von dem Vertrag erklären. Andere Verzugsfolgen sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt (Krieg, Streik usw. ) sowie Betriebsstörungen jeder Art, mögen sie durch Mangel an Rohstoffen, Maschinenbruch bei uns oder unseren Lieferanten hervorgerufen sein, geben uns das Recht, eine entsprechende Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Geringfügige Abweichungen in bezug auf Maße, Inhalts- und Gewichtsangabe gelten als vertragsgerechte Lieferung.

Versand und Gefahrenübergang
Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, sofern nicht bei Bestellung besonderes vereinbart wurde. Verträge über Transportmittel, auch wenn deren Kosten von uns getragen werden, werden im Namen des Bestellers geschlossen. Wir sind von jeder Haftung für etwaige transportbedingte Schadensersatzansprüche freigestellt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Verlust und Beschädigung auf dem Transport haften wir nicht. Dafür ist seitens des Bestellers der Versandbeauftragte sofort nach Eingang der Sendung haftbar zu machen. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Versandbeauftragten übergeben wird. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf ihn über. Werden vom Besteller keine anderen Vorschriften über die Versicherung gegen Transportschaden und Verlust gemacht, so kann diese auf Kosten des Bestellers von uns ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht haben wir jedoch nicht. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

Rücksendungen
Rücksendungen werden ohne unser Einverständnis nicht angenommen, ebenso wenig frachtfrei zurückgenommen.

Sonderanfertigungen
Anfertigungen von Gegenständen nach besonderen Maßen und Vorschriften erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Bestellers und werden nach entsprechender Berechnung vom Besteller übernommen. Eine Rücknahme dieser Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.

Gewährleistung
Für Lieferung und gegebenenfalls Montage des Vertragsgegenstandes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Eine unmittelbare Hersteller- oder Lieferantengarantie führt zu keiner Erweiterung unserer eigenen vertraglichen Verpflichtungen, selbst wenn wir im Rahmen des Auftrages dem Auftraggeber diese Garantie weitervermitteln.
Bei begründeten Mängelrügen - ausgenommen zugesicherte Eigenschaften, die sich weiter nach den gesetzlichen Regelungen richten - verpflichten wir uns, nach unserer Wahl entweder
a) die mangelhafte Ware nachzubessern, oder
b) durch eine mangelfreie zu ersetzen, oder
c) einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlaß zu gewähren (Minderung).
Auf diese Minderung hat der Kunde Rechtsanspruch, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind, wobei wir in angemessener Zeit zwei Nachbesserungs- und/oder Ersatzlieferungsversuche - soweit für den Auftraggeber zumutbar - zu unternehmen berechtigt sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist.
Wir haften nicht für Ausbesserungen oder Ersatzleistungen, die der Auftraggeber selbst ohne unsere Zustimmung oder ohne vertragliches bzw. gesetzlich begründetes Recht vornimmt oder vornehmen läßt. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder nach 30 Tagen rein netto ohne Abzug zahlbar. Skonto wird jedoch nur gewährt, wenn keine anderen fälligen Rechnungen zur Zahlung offen stehen. Auf Beträge unter 50,- € kann kein Skonto gewährt werden. Exportlieferungen sind im vorausAbzug zahlbar.Bei Lohnarbeiten sind alle Rechnungen sofort netto ohne jeden Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, vom Besteller Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen.  Bei Zielüberschreitungen hat der Besteller den Zinsverlust, mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, zu ersetzen. Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber gegen Vergütung der uns berechneten Bank-, Diskont- und Provisionsspesen.

Uns unbekannte Besteller werden um Angaben von Referenzen gebeten, andernfalls erfolgt der Versand unter Nachnahme. Erhalten wir nach Vertragsabschluß Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so können wir zum Zeitpunkt seiner Leistung Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Besteller unserem berechtigten Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Besteller kann nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum. Verarbeitungen und Umbildungen erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne jedwede Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, gilt als vereinbart, dass unser (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) zu benutzen. Unzulässig ist die Veräußerung des Liefergegenstandes, wenn sich der Besteller im Zahlungsverzug befindet. Unzulässig ist jede Art von Verpfändung oder Sicherungsübereignung.  Kommt der Besteller in Zahlungsschwierigkeiten, so ist es uns oder einem schriftlich Beauftragten jederzeit gestattet, die Lagerräume des Bestellers zu betreten und aus unseren Lieferungen stammende noch vorhandene Ware abzuholen.

Der Besteller ist zur Aushändigung dieser Ware verpflichtet. Es gilt als vereinbart, dass im Falle eines Vergleichsverfahrens die Anwendbarkeit des § 28 der Vergleichsordnung ausgeschlossen ist. Soweit unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Besteller auf Kredit veräußert worden ist, ist dieser verpflichtet, uns eine Liste mit sämtlichen Angaben (Name und Anschrift des Schuldners, Höhe des Betrages, Artikelnummer, geleistete Anzahlung, Zeitpunkt der Entstehung der Forderung usw.) auszuhändigen und darüber hinaus jede Hilfe zu geben, die zur Geltendmachung gegenüber dem Schuldner erforderlich ist.

Sonstige Ansprüche
Schadensersatzansprüche aus Verzug, aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers. Die Haftung wird auch für grob fahrlässige Verletzung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens begrenzt.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame Bestimmung als ergänzt gelten, die dem wirtschaftlichen Zwecke der Gesamtregelung am nächsten kommt.

Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und HEMA gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Osterode am Harz.
Gerichtsstand ist 37520 Osterode.

- Stand November 2004 -

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