Verkaufs- Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen
der HEMA GmbH
Allen Angeboten, Bestellungen und Vereinbarungen
liegen ausschließlich nachfolgendene Bedingungen zugrunde. Abweichende
Einkaufsbedingungen des Bestellers, die nicht ausschließlich schriftlich
anerkannt werden, sind für uns nicht verbindlich.
Die Anerkennung der nachfolgenden Bedingungen
erfolgt durch Auftragserteilung.
Angebote
Unsere Angebote, Preislisten und Muster
sind freibleibend. Abbildungen, Maße, Inhalts- und Gewichtsangaben
sind unverbindlich.
Auftragserteilung
Bestellungen sind für uns nur verbindlich,
soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware
nachkommen. Bei Ausführung von Bauleistungen gelten ergänzend
die Regelungen der VOB/B und VOB/C. Mündliche Nebenabreden sind nur
verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ab Fabrik,
ausschließlich Verpackung und ohne Umsatzsteuer. Vereinbart wird
jedoch, dass die bei der Lieferung jeweils geltende Preisliste Grundlage
des Vertrages ist. Dies gilt auch, wenn der Besteller von einer Preisänderung
nicht unterrichtet wurde.
Tritt zwischen Geschäftsabschluß
und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren
wie insbesondere Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein,
so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluß der maßgebenden
Kostenfaktoren in angemessenem Umfang angepaßt werden.Mehrleistungen,
die nach Absprache mit dem Bauherren erbracht werden, verändern den
Einheits- bzw. Festpreis.
Werkzeuge bleiben stets unser Eigentum,
auch wenn bei Sonderanfertigungen Werkzeugkostenanteile in Rechnung gestellt
werden.
Lieferzeit
Die Lieferzeit gilt als nur annähernd
vereinbart. Sie beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung,
jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen
sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sie gilt als eingehalten,
wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt unser Werk verlassen hat oder
bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Besteller
gemeldet ist. Die Berechnung von Lagergebühren behalten wir uns bei
Abnahmeverzug des Kunden vor.
Verzug kann frühestens eintreten,
wenn uns der Besteller eine schriftliche Mahnung zukommen lässt. Er
muss uns eine angemessene Nachfrist setzen. Bei Verzug des Lieferers kann
der Besteller lediglich den Rücktritt von dem Vertrag erklären.
Andere Verzugsfolgen sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt
(Krieg, Streik usw. ) sowie Betriebsstörungen jeder Art, mögen
sie durch Mangel an Rohstoffen, Maschinenbruch bei uns oder unseren Lieferanten
hervorgerufen sein, geben uns das Recht, eine entsprechende Verlängerung
der Lieferzeit zu verlangen oder die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise
aufzuheben. Geringfügige Abweichungen in bezug auf Maße, Inhalts-
und Gewichtsangabe gelten als vertragsgerechte Lieferung.
Versand und Gefahrenübergang
Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen,
sofern nicht bei Bestellung besonderes vereinbart wurde. Verträge
über Transportmittel, auch wenn deren Kosten von uns getragen werden,
werden im Namen des Bestellers geschlossen. Wir sind von jeder Haftung
für etwaige transportbedingte Schadensersatzansprüche freigestellt.
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für
Verlust und Beschädigung auf dem Transport haften wir nicht. Dafür
ist seitens des Bestellers der Versandbeauftragte sofort nach Eingang der
Sendung haftbar zu machen. Die Gefahr geht auf den Besteller über,
sobald die Ware dem Versandbeauftragten übergeben wird. Ist die Ware
versandbereit und verzögert sich die Versendung bzw. die Abnahme aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit
dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf ihn über.
Werden vom Besteller keine anderen Vorschriften über die Versicherung
gegen Transportschaden und Verlust gemacht, so kann diese auf Kosten des
Bestellers von uns ohne weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht
haben wir jedoch nicht. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Rücksendungen
Rücksendungen werden ohne unser Einverständnis
nicht angenommen, ebenso wenig frachtfrei zurückgenommen.
Sonderanfertigungen
Anfertigungen von Gegenständen nach
besonderen Maßen und Vorschriften erfolgen ausschließlich auf
Gefahr des Bestellers und werden nach entsprechender Berechnung vom Besteller
übernommen. Eine Rücknahme dieser Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.
Gewährleistung
Für Lieferung und gegebenenfalls
Montage des Vertragsgegenstandes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
Eine unmittelbare Hersteller- oder Lieferantengarantie führt zu keiner
Erweiterung unserer eigenen vertraglichen Verpflichtungen, selbst wenn
wir im Rahmen des Auftrages dem Auftraggeber diese Garantie weitervermitteln.
Bei begründeten Mängelrügen
- ausgenommen zugesicherte Eigenschaften, die sich weiter nach den gesetzlichen
Regelungen richten - verpflichten wir uns, nach unserer Wahl entweder
a) die mangelhafte Ware nachzubessern,
oder
b) durch eine mangelfreie zu ersetzen,
oder
c) einen dem Minderwert entsprechenden
Preisnachlaß zu gewähren (Minderung).
Auf diese Minderung hat der Kunde Rechtsanspruch,
wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen sind, wobei wir
in angemessener Zeit zwei Nachbesserungs- und/oder Ersatzlieferungsversuche
- soweit für den Auftraggeber zumutbar - zu unternehmen berechtigt
sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass
der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung
beruht, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen zu vertreten ist.
Wir haften nicht für Ausbesserungen
oder Ersatzleistungen, die der Auftraggeber selbst ohne unsere Zustimmung
oder ohne vertragliches bzw. gesetzlich begründetes Recht vornimmt
oder vornehmen läßt. Vor allem haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen mit
2 % Skonto oder nach 30 Tagen rein netto ohne Abzug zahlbar. Skonto wird
jedoch nur gewährt, wenn keine anderen fälligen Rechnungen zur
Zahlung offen stehen. Auf Beträge unter 50,- € kann kein Skonto
gewährt werden. Exportlieferungen sind im vorausAbzug zahlbar.Bei
Lohnarbeiten sind alle Rechnungen sofort netto ohne jeden Abzug zahlbar.
Wir sind berechtigt, vom Besteller Abschlagszahlungen in Höhe des
Wertes der jeweils nachgewiesenen Leistungen zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer zu verlangen. Bei Zielüberschreitungen hat der
Besteller den Zinsverlust, mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank, zu ersetzen. Wechsel nehmen wir nur
erfüllungshalber gegen Vergütung der uns berechneten Bank-, Diskont-
und Provisionsspesen.
Uns unbekannte Besteller werden um Angaben
von Referenzen gebeten, andernfalls erfolgt der Versand unter Nachnahme.
Erhalten wir nach Vertragsabschluß Kenntnis von Tatsachen über
eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Bestellers, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen
geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden,
so können wir zum Zeitpunkt seiner Leistung Stellung einer geeigneten
Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung bei Gegenleistung verlangen.
Kommt der Besteller unserem berechtigten Verlangen nicht oder nicht rechtzeitig
nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung verlangen. Der Besteller kann nur mit von uns
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
aufrechnen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung
sämtlicher Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller
jetzt oder künftig zustehen, unser Eigentum. Verarbeitungen und Umbildungen
erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne jedwede Verpflichtung
für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, gilt als
vereinbart, dass unser (Mit-)Eigentum an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Besteller verwahrt das (Mit-)Eigentum
unentgeltlich. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende
Ware (Vorbehaltsware) zu benutzen. Unzulässig ist die Veräußerung
des Liefergegenstandes, wenn sich der Besteller im Zahlungsverzug befindet.
Unzulässig ist jede Art von Verpfändung oder Sicherungsübereignung.
Kommt der Besteller in Zahlungsschwierigkeiten, so ist es uns oder einem
schriftlich Beauftragten jederzeit gestattet, die Lagerräume des Bestellers
zu betreten und aus unseren Lieferungen stammende noch vorhandene Ware
abzuholen.
Der Besteller ist zur Aushändigung
dieser Ware verpflichtet. Es gilt als vereinbart, dass im Falle eines Vergleichsverfahrens
die Anwendbarkeit des § 28 der Vergleichsordnung ausgeschlossen ist.
Soweit unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware vom Besteller auf Kredit
veräußert worden ist, ist dieser verpflichtet, uns eine Liste
mit sämtlichen Angaben (Name und Anschrift des Schuldners, Höhe
des Betrages, Artikelnummer, geleistete Anzahlung, Zeitpunkt der Entstehung
der Forderung usw.) auszuhändigen und darüber hinaus jede Hilfe
zu geben, die zur Geltendmachung gegenüber dem Schuldner erforderlich
ist.
Sonstige Ansprüche
Schadensersatzansprüche aus Verzug,
aus Unmöglichkeit der Leistung, aus schuldhafter Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter
Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Lieferers. Die Haftung wird auch für
grob fahrlässige Verletzung auf den Ersatz des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
voraussehbaren Schadens begrenzt.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine
unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame Bestimmung als ergänzt
gelten, die dem wirtschaftlichen Zwecke der Gesamtregelung am nächsten
kommt.
Erfüllungsort, Anwendbares Recht,
Gerichtsstand
Für diese Verkaufs-, Lieferungs-
und Zahlungsbedingungen sowie für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
dem Besteller und HEMA gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für Lieferung und
Zahlung ist Osterode am Harz.
Gerichtsstand ist 37520 Osterode.
- Stand November 2004 -
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